Nebelschlussleuchte.
Mittwoch, 20. Dezember 2006, 09:32
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Ich bin ja (noch) Pendler. Das bedeutet auch, das ich jeden morgen hinter einer ganzen Menge anderer Autos herfahre. Und weil eine ganze Menge dieser Zeitgenossen anscheinend nie eine Fahrschule besucht haben, hier mal ein klein wenig Nachhilfe:

Die Nebelschlussleuchte ist ein Instrument der passiven Sicherheit. Da sie aufgrund ihrer Helligkeit den nachfolgenden Verkehr stark blenden kann, ist ihr Betrieb mit strikten Regelungen eingeschränkt, welche jedoch je nach Land variieren. In Deutschland ist die Benutzung ausschließlich bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50 Metern gestattet. Bei einer größeren Sichtweite darf sie nicht eingeschaltet werden.

Und das ist nicht etwa ein nett gemeinter Rat, nein, weit gefehlt:

Gemäß deutscher StVO (Straßenverkehrsordnung) § 17 Abs. 3 dürfen Nebelschlussleuchten nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Wer jetzt noch denkt: “Na gut, 50 Meter, das ist ja so π · Daumen…”.
Nix!
Die Leitpfosten sind auf Autobahnen meistens 50 Meter voneinander entfernt. Also: Nebelschlussleuchte nur, wenn man nur noch einen der Pfosten sehen kann.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Zitate aus: Wikipedia, der freien Enzyklopädie.

Nebel
Nebel

Leitpfosten Links


Noch ein Leitpfosten

Leitpfosten