Mittwoch, Februar 11th, 2009
Sehr bedenklich.
Nicht nur in Richtung Springer, sondern ganz allgemein. Seeeeehr bedenklich.
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Samstag, Januar 31st, 2009

Na, wer kann es noch hören? Ich jedenfalls nicht mehr.
Hier mal ein positiver Artikel, danach einfach mal durchatmen, und weiter gehts!
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Mittwoch, Dezember 20th, 2006
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Ich bin ja (noch) Pendler. Das bedeutet auch, das ich jeden morgen hinter einer ganzen Menge anderer Autos herfahre. Und weil eine ganze Menge dieser Zeitgenossen anscheinend nie eine Fahrschule besucht haben, hier mal ein klein wenig Nachhilfe:
Die Nebelschlussleuchte ist ein Instrument der passiven Sicherheit. Da sie aufgrund ihrer Helligkeit den nachfolgenden Verkehr stark blenden kann, ist ihr Betrieb mit strikten Regelungen eingeschränkt, welche jedoch je nach Land variieren. In Deutschland ist die Benutzung ausschließlich bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50 Metern gestattet. Bei einer größeren Sichtweite darf sie nicht eingeschaltet werden.
Und das ist nicht etwa ein nett gemeinter Rat, nein, weit gefehlt:
Gemäß deutscher StVO (Straßenverkehrsordnung) § 17 Abs. 3 dürfen Nebelschlussleuchten nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Wer jetzt noch denkt: “Na gut, 50 Meter, das ist ja so π · Daumen…”.
Nix!
Die Leitpfosten sind auf Autobahnen meistens 50 Meter voneinander entfernt. Also: Nebelschlussleuchte nur, wenn man nur noch einen der Pfosten sehen kann.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Zitate aus: Wikipedia, der freien Enzyklopädie.
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Nebel
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Leitpfosten
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